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AGB

FOTOGRAFISCHE AUFTRÄGE

Diese Vertragsbedingungen gelten auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Auftragnehmerin und gehen diesen vor.

1. Allgemeines 

(1) Die Auftragnehmerin liefert die vereinbarten digitalen Bilddaten grundsätzlich im JPEG-Format und in hoher Auflösung. Eine Herausgabe von Originaldateien (RAW-Dateien) erfolgt ausschließlich aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

(2) Die Auftragnehmerin trifft die Auswahl der Bilder. Eine Herausgabe sämtlicher während der fotografischen Begleitung entstandener Aufnahmen ist nicht geschuldet. Nicht ausgewählte, technisch fehlerhafte, doppelte oder aus sonstigen Gründen nicht zur Abgabe bestimmte Aufnahmen werden nicht geliefert.

(3) Die gelieferten Fotos werden grundlegend hinsichtlich Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Die Bearbeitung erfolgt im individuellen Stil der Auftragnehmerin.

(4) Die Auftragnehmerin erhält spätestens einen Tag vor der Hochzeit die Kontaktdaten einer verantwortlichen Kontaktperson mit Telefonnummer, die für organisatorische Rückfragen am Hochzeitstag zur Verfügung steht.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, der Auftragnehmerin die Durchführung der vereinbarten fotografischen Leistungen bestmöglich zu ermöglichen. Insbesondere sollte das Fotografieren durch andere Fotografen, Videografen oder Gäste während wichtiger Aufnahmen nach Möglichkeit nicht behindert werden.

(6) Bei einer fotografischen Begleitung von mehreren Stunden sind der Auftragnehmerin angemessene Pausen zu ermöglichen. Bei einer Begleitung über einen längeren Zeitraum ist der Auftragnehmerin eine angemessene Verpflegung zur Verfügung zu stellen.

(7) Die Auftragnehmerin bemüht sich nach Kräften, die anwesenden Gäste und relevanten Situationen fotografisch festzuhalten. Eine Garantie dafür, dass jede anwesende Person oder jede einzelne Situation fotografiert wird, besteht nicht. Das Fehlen einzelner Personen, Situationen oder gewünschter Aufnahmen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar. Besondere Aufnahmen, Motive oder Abläufe können nur garantiert werden, wenn diese vorab ausdrücklich vereinbart wurden und am Hochzeitstag tatsächlich umsetzbar sind.

(8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen für Fotoaufnahmen an Veranstaltungsorten, Kirchen, Standesämtern oder sonstigen Locations einzuholen. Dies gilt insbesondere für Einschränkungen durch Hausordnungen, Veranstalter, Eigentümer oder kirchliche Einrichtungen. Der Kunde hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Hochzeitsgesellschaft und die Dekoration die fotografische Arbeit nicht unnötig behindern. Die Auftragnehmerin ist nicht für die Organisation des Tagesablaufs, die Zusammenstellung von Gruppen oder die Koordination der Hochzeitsgesellschaft verantwortlich.

(9) Die vereinbarte Stundenanzahl der fotografischen Begleitung umfasst den gesamten vereinbarten Zeitraum. Hierzu zählen auch eventuell entstehende Leerzeiten, Wartezeiten sowie Ortswechsel innerhalb des vereinbarten Zeitraums.

(10) Verzögerungen im Ablauf der Hochzeit, die nicht von der Auftragnehmerin zu vertreten sind, führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Begleitzeit. Eine Verlängerung ist auf Wunsch des Kunden möglich und wird gemäß Ziffer 4 berechnet.

(11) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, bestimmte Personen, Situationen oder Motive mehrfach zu fotografieren, wenn dies aufgrund des zeitlichen Ablaufs, der örtlichen Gegebenheiten oder anderer Umstände nicht möglich ist.

(12) Soweit im jeweiligen Angebot ausdrücklich Drohnenaufnahmen enthalten sind, stehen diese unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit, geeigneter Wetterbedingungen, ausreichender Flugsicherheit sowie der Genehmigung durch den jeweiligen Veranstaltungsort bzw. Grundstückseigentümer. Ein Anspruch auf Durchführung der Drohnenaufnahmen besteht nicht, wenn die gesetzlichen, technischen oder wetterbedingten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die Nichtdurchführung der Drohnenaufnahmen stellt keinen Mangel der übrigen fotografischen Leistung dar.

2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt 

(1) Das Honorar für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich das Honorar zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Mit Vertragsschluss gilt der vereinbarte Hochzeitstermin als verbindlich gebucht. Die Auftragnehmerin hält sich diesen Termin ausschließlich für den Kunden frei.

(3) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder die Auftragnehmerin einer Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4)

Bei Absagen seitens des Auftraggebers fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

· Bis zu 6 Monate vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %

· Ab 6 Monate vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %

· Ab 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 60%

· Ab 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 80 %

· Ab 1 Woche bis zum Tag des Auftrags in Höhe von 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

(5) Bereits vor dem Hochzeitstermin erbrachte Leistungen der Auftragnehmerin, beispielsweise Locationbesichtigungen, Beratungsgespräche, Shoo oder sonstige vereinbarte Vorbereitungsleistungen, können im Falle einer Vertragsauflösung gesondert berechnet werden, soweit diese nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Vergütung waren.

(6) Eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten fotografischen Leistung führt, soweit gesetzlich zulässig, zur Berechnung der bis dahin entstandenen bzw. vereinbarten Kosten und Nebenkosten. Bereits entstandene Fahrtkosten sowie sonstige nachweislich angefallene Kosten sind ebenfalls zu erstatten. Die Regelungen zur Stornierung nach Absatz 4 bleiben hiervon unberührt.

(7) Kann die Hochzeit aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen, nicht am vereinbarten Termin stattfinden, bemühen sich die Vertragsparteien zunächst um eine einvernehmliche Verlegung des Termins. Ein Ersatztermin kann nur vereinbart werden, wenn die Auftragnehmerin an diesem Termin verfügbar ist.

(8) Ist der Auftragnehmerin aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung, Schwangerschaft oder eines sonstigen unvorhersehbaren Ereignisses, die Durchführung des Auftrags nicht möglich, wird sie den Kunden unverzüglich informieren und sich nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen bemühen. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer bestimmten Ersatzperson besteht nicht. Mehrkosten eines Ersatzfotografen, die über die ursprünglich vereinbarte Vergütung hinausgehen, werden von der Auftragnehmerin nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Kann kein geeigneter Ersatz gestellt werden, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte fotografische Leistungen zurückerstattet.

(9) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungen, soweit diese auf Umständen beruhen, die sie nicht zu vertreten hat.

(10) Die Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern sowie das Eigentum an sonstigen Waren, beispielsweise Fotobüchern oder Prints, gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

(11) Rabatte und Sonderkonditionen sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(12) Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die der Kunde während oder nach der fotografischen Produktion wünscht, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

(13) Eine spontane Verlängerung der fotografischen Begleitung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist möglich, sofern es der zeitliche Ablauf und die Verfügbarkeit der Auftragnehmerin zulassen. Jede angefangene Verlängerungsstunde wird gemäß Ziffer 4 berechnet.

(14) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen und sonstige vertragsbezogene Unterlagen per E-Mail zu erhalten.

(15) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte 

(1) Das Urheberrecht an sämtlichen von der Auftragnehmerin angefertigten Lichtbildern verbleibt bei der Auftragnehmerin.

(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private Zwecke. Hierzu zählen insbesondere das private Ausdrucken, die Erstellung von Fotoalben und Fotogeschenken sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen und privaten Webseiten.

(3) Eine gewerbliche Nutzung der Bilder ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und gegebenenfalls gegen ein zusätzliches Nutzungsentgelt zulässig.

(4) Die Weitergabe der Bilder an Dritte zum Zweck der gewerblichen Nutzung, der Verkauf der Bilder sowie die Bearbeitung und Veränderung der Bilder sind ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen aus der fotografischen Begleitung für Zwecke der Eigenwerbung und Präsentation ihrer fotografischen Arbeit zu verwenden. Dies umfasst die Veröffentlichung auf der eigenen Website, in sozialen Medien, sowie in sonstigen Werbe- und Präsentationsmaterialien.

(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei einer Veröffentlichung von Hochzeitsaufnahmen neben dem Brautpaar auch weitere Personen abgebildet sein können. Der Kunde informiert die anwesenden Gäste und sonstigen Beteiligten nach Möglichkeit über die fotografische Begleitung und die Möglichkeit einer späteren Veröffentlichung ausgewählter Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung der Auftragnehmerin.

(7) Bei Veröffentlichungen im Internet soll, soweit technisch möglich, die Urhebernennung „Foto: Annikavanbeekphotography“ erfolgen. Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen soll die Auftragnehmerin entsprechend verlinkt werden.

(8) Die Auftragnehmerin behält sich die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen vor. Der Kunde bestätigt, dass ihm der fotografische Stil der Auftragnehmerin vor Vertragsschluss bekannt ist. Abweichungen hinsichtlich Licht, Farben, Bildkomposition, Perspektive, Bildbearbeitung oder Gestaltung stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

(9) Nachträgliche Änderungswünsche hinsichtlich der Bildbearbeitung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.

(9) Das Anbringen von Filtern sowie erhebliche Veränderungen der Farben, des Kontrasts oder der Bildgestaltung an den gelieferten Bildern sind ohne Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

(10) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, sämtliche entstandenen Bilddaten dauerhaft zu archivieren. Der Kunde ist daher verpflichtet, die gelieferten Bilder nach Erhalt auf geeigneten eigenen Speichermedien, in einer Cloud oder anderweitig zu sichern.

4. Reisekosten, sonstige Kosten 

(1) Innerhalb von NRW und Nordhessen

Für Hochzeiten in Medebach und dessen Ortsteilen entstehen keine Anfahrtskosten.

Für alle anderen Orte innerhalb von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen werden die Fahrtkosten für die An- und Abreise mit dem PKW wie folgt berechnet:

  • 0,50 € pro gefahrenem Kilometer

  • 30,00 € pro Fahrtstunde

Die Fahrtkosten werden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Zur Ermittlung der Entfernung und Fahrtzeit wird vorab eine Routenplanung über Google Maps durchgeführt.

(2) Außerhalb von NRW und Nordhessen innerhalb Deutschlands

Für Hochzeiten außerhalb von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen innerhalb Deutschlands wird eine Pauschale in Höhe von 190,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Die Pauschale beinhaltet die Fahrtkosten sowie eine Übernachtung.

(3) Ausland: Niederlande, Belgien und Österreich

Für Hochzeiten in den Niederlanden, Belgien oder Österreich wird eine Pauschale in Höhe von 300,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Die Pauschale beinhaltet die Fahrtkosten sowie eine Übernachtung.

(4) Europa

Für Hochzeiten innerhalb Europas wird eine Pauschale in Höhe von 550,00 € zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Die Pauschale beinhaltet die Fahrtkosten bzw. erforderliche Flugkosten sowie zwei Übernachtungen.

(5) Verlängerung der fotografischen Begleitung

Für jede weitere Stunde der fotografischen Begleitung am Auftragsort werden 300,00 € berechnet. Ab einer vertraglich gebuchten Begleitdauer von 6 Stunden reduziert sich der Preis für jede zusätzliche angefangene Stunde auf 275,00 €. Eine Verlängerung der fotografischen Begleitung ist nur möglich, sofern die Auftragnehmerin zeitlich verfügbar ist und der Ablauf dies zulässt. Die zusätzlichen Stunden werden gesondert berechnet und sind entsprechend zu vergüten.

5. Haftung 

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben im Übrigen unberührt.

(2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Umstände verursacht werden, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit, Unfall, Verkehrsbehinderungen, technische Störungen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(3) Bei einem Ausfall der Auftragnehmerin bemüht sich diese nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzfotografin bzw. einen geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf die Beauftragung einer bestimmten Ersatzperson besteht nicht.

(4) Die Auftragnehmerin haftet für den Verlust digitaler Bilddaten nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Fotoabzügen, soweit diese von Eigenschaften des verwendeten Materials oder des jeweiligen Ausgabemediums abhängen.

(6) Für Schäden oder Verlust von Materialien, die dem Kunden zur Verfügung gestellt oder zugesendet werden, haftet die Auftragnehmerin nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

(7) Beanstandungen hinsichtlich der gelieferten Bilder oder sonstigen Werke sind der Auftragnehmerin möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(8) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können aufgrund unterschiedlicher Materialien, Druckverfahren und Bildschirme technisch bedingte Farbdifferenzen gegenüber der digitalen Vorlage entstehen. Solche technisch bedingten Abweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.

(9) Liefertermine für Bilder sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Auftragnehmerin bemüht sich um eine zeitnahe Lieferung der vereinbarten Bilder.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Auftragnehmerin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Änderungen des Hochzeitstages, des Veranstaltungsortes, des zeitlichen Ablaufs oder anderer für die Durchführung relevanter Umstände sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde informiert die Auftragnehmerin insbesondere über besondere organisatorische Vorgaben der Location, Kirche, des Standesamtes oder sonstiger Veranstaltungsorte.

(4) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass Personen, die fotografiert werden sollen, soweit erforderlich über die Fotoaufnahmen informiert werden und erforderliche Einwilligungen bzw. Genehmigungen eingeholt werden.

6. Wetter und äußere Umstände

(1) Bei Außenaufnahmen kann die Durchführung einzelner Aufnahmen von den Wetterbedingungen abhängig sein.

(2) Die Auftragnehmerin entscheidet unter Berücksichtigung der Sicherheit von Personen und Equipment, ob Außenaufnahmen bei bestimmten Wetterbedingungen durchgeführt werden können.

(3) Eine bestimmte Wetterlage oder die Durchführung bestimmter Außenaufnahmen kann nicht garantiert werden. Soweit möglich, werden bei ungeeigneten Bedingungen alternative Aufnahmemöglichkeiten gesucht.

7. Sonstiges 

(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt. 

EVENTVERLEIH

1. Geltungsbereich

(1) Für sämtliche Mietverträge über Möbel, Dekorationsartikel, Geschirr, Zubehör und sonstige Mietgegenstände von Annika van Beek gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn Annika van Beek ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Die konkreten Mietleistungen, Mietgegenstände, Mietpreise, Mietdauer sowie gegebenenfalls vereinbarten Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und Mietvertrag.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Annika van Beek und dem Mieter haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstände sind insbesondere Möbel, Tische, Stühle, Dekorationsartikel, Geschirr, Vasen, Kerzenhalter, Schriftzüge und sonstige Dekorationsgegenstände sowie gegebenenfalls damit verbundene Zusatzleistungen.

(2) Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von Annika van Beek.

(3) Die Darstellung der Mietgegenstände auf der Website stellt kein verbindliches Mietangebot dar, sondern dient der Information und als Grundlage für eine Mietanfrage.

(4) Die verbindlich vereinbarten Mietgegenstände ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag.

(5) Die Mietgegenstände können aufgrund ihrer bisherigen Nutzung leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Übliche, geringfügige Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

3. Vertragsschluss

(1) Nach Eingang einer Mietanfrage erhält der Kunde ein unverbindliches Mietangebot.

(2) Der Mietvertrag kommt durch die Annahme des Angebots und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung von Annika van Beek zustande.

(3) Eine verbindliche Reservierung des gewünschten Termins erfolgt erst mit Abschluss des Mietvertrages.

(4) Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn Annika van Beek diese in Textform bestätigt.

4. Mietdauer und Rückgabe

(1) Eine Mieteinheit beträgt grundsätzlich vier Kalendertage, einschließlich Übergabe und Rückgabe, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Bestätigung durch Annika van Beek möglich.

(3) Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Mietpreises.

(4) Bei verspäteter Rückgabe kann Annika van Beek für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Miete bzw. eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Werden Mietgegenstände aufgrund einer verspäteten Rückgabe für einen nachfolgenden Auftrag nicht rechtzeitig verfügbar, haftet der Mieter für die hierdurch verursachten, von ihm zu vertretenden Schäden.

5. Preise und Zahlung

(1) Die Mietpreise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Mietvertrag.

(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Der verbleibende Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn zu zahlen.

(5) Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Annika van Beek nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die vereinbarten Stornierungsbedingungen anzuwenden.

6. Kaution

(1) Annika van Beek kann für bestimmte Mietgegenstände eine Kaution verlangen.

(2) Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.

(3) Bei Selbstabholung ist die Kaution spätestens bei Übergabe der Mietgegenstände zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Die Kaution wird nach Rückgabe der Mietgegenstände und Prüfung auf Vollständigkeit und Beschädigungen zurückerstattet.

(5) Bestehen offene Schadensersatzforderungen, kann Annika van Beek die hierfür erforderliche Kaution bis zur abschließenden Klärung einbehalten.

7. Übergabe und Selbstabholung

(1) Bei Selbstabholung ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen.

(2) Mit Übernahme der Mietgegenstände bestätigt der Mieter deren Vollständigkeit und den erkennbaren ordnungsgemäßen Zustand, soweit keine Beanstandung bei Übergabe erfolgt.

(3) Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich.

(4) Für den Transport von Möbeln ist grundsätzlich ein geeignetes, ausreichend großes und geschlossenes Fahrzeug zu verwenden.

(5) Die jeweils vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten sind einzuhalten.

8. Lieferung, Auf- und Abbau

(1) Eine Lieferung kann nach vorheriger Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung erfolgen.

(2) Die Kosten für Lieferung und gegebenenfalls Abholung werden entsprechend dem jeweiligen Angebot berechnet.

(3) Auf- und Abbauleistungen sind nicht automatisch Bestandteil des Mietpreises und müssen separat vereinbart werden.

(4) Für Fahrtkosten gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Bedingungen.

9. Umgang mit den Mietgegenständen

(1) Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

(2) Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.

(4) Mietgegenstände, die im Außenbereich verwendet werden, sind vor Regen, Sturm, Feuchtigkeit und sonstigen Witterungseinflüssen zu schützen.

(5) Dekorationsgegenstände dürfen nur mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien befestigt werden.

(6) Nägel, Schrauben, Klebstoffe oder andere Materialien, die zu Beschädigungen oder Rückständen führen können, dürfen nicht verwendet werden.

(7) Geschirr und Besteck sind vor Rückgabe von groben Speiseresten zu befreien und grob abzuwischen.

(8) Geschirr und Besteck dürfen nicht in einer Spülmaschine gereinigt werden, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wurde.

(9) Mietgegenstände, die als Tischdekoration oder zum Servieren und Präsentieren verwendet werden, sind ebenfalls von groben Verschmutzungen zu befreien.

10. Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe.

(2) Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter, Dienstleister oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit diese Personen dem Verantwortungsbereich des Mieters zuzurechnen sind.

(3) Schäden oder Verluste sind Annika van Beek unverzüglich mitzuteilen.

(4) Bei Beschädigungen können die erforderlichen Reparaturkosten berechnet werden.

(5) Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust kann der Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes verlangt werden.

(6) Bei kleineren Beschädigungen kann ein angemessener Schadensersatz entsprechend dem tatsächlich entstandenen Schaden berechnet werden.

(7) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine Schadenspauschale vereinbart wurde.

11. Audio-Gästebuch

(1) Sofern ein Audio-Gästebuch Bestandteil des Mietvertrages ist, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen.

(2) Das Audio-Gästebuch besteht je nach gebuchtem Paket aus einem Telefon-Aufnahmegerät, der erforderlichen Elektronik sowie gegebenenfalls einem Aufsteller und einem personalisierten Schild.

(3) Das Audio-Gästebuch darf ausschließlich bestimmungsgemäß zur Aufnahme von Sprachnachrichten verwendet werden.

(4) Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät sorgfältig zu behandeln und vor Flüssigkeiten, Speisen, Feuer, Feuchtigkeit, Witterungseinflüssen und sonstigen Beschädigungen zu schützen.

(5) Das Gerät darf nicht geöffnet, auseinandergebaut oder technisch verändert werden.

(6) Das Audio-Gästebuch darf ausschließlich an einer geeigneten Stromversorgung entsprechend der mitgelieferten Bedienungsanleitung betrieben werden.

(7) Der Mieter darf das Audio-Gästebuch nicht an Dritte weitervermieten oder veräußern.

(8) Bei unsachgemäßer Nutzung haftet der Mieter für die daraus entstandenen Schäden.

(9) Die Qualität der aufgenommenen Sprachnachrichten kann durch Umgebungsgeräusche, Musik, Gespräche und andere äußere Einflüsse beeinträchtigt werden. Eine solche Beeinträchtigung stellt grundsätzlich keinen Mangel des Mietgegenstandes dar.

(10) Der Mieter ist verpflichtet, das Audio-Gästebuch nach Ende der Mietdauer vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben. 

 

12. Rückgabe und Versand des Audio-Gästebuchs

(1) Sofern ein Versand vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung an die vom Mieter angegebene Lieferadresse.

(2) Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Sendung angenommen werden kann.

(3) Das Audio-Gästebuch ist für die Rücksendung entsprechend den mitgelieferten Rücksendehinweisen und möglichst in der Originalverpackung zu verpacken.

(4) Transportschäden, die aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung durch den Mieter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

(5) Die Rücksendung hat spätestens am vereinbarten Rückgabetag bzw. am darauffolgenden Werktag zu erfolgen, sofern im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

13 Stornierung durch den Mieter

(1) Die Stornierung des Mietvertrages muss in Textform erfolgen.

(2) Bei einer Stornierung werden folgende Stornierungskosten vereinbart:

Bis 6 Monate vor dem Miettermin: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages

Ab 6 Monate vor dem Miettermin: 60 % des vereinbarten Gesamtbetrages

Ab 4 Wochen vor dem Miettermin: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrages

Ab 1 Woche vor dem Miettermin: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrages

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Annika van Beek bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

14. Ausfall und Rücktritt durch der Auftragnehmerin

(1) Kann ein Mietgegenstand aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, eines technischen Defekts, eines nicht rechtzeitig zurückgegebenen oder beschädigten Mietgegenstandes oder aufgrund höherer Gewalt nicht vertragsgemäß bereitgestellt werden, wird Annika van Beek den Mieter unverzüglich informieren.

(2) Sofern möglich, wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten.

(3) Ist kein geeigneter Ersatz verfügbar, kann Annika van Beek vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung werden zurückerstattet.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

15. Haftung

(1) Annika van Beek haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

16. Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Mietverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Für bestimmte Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob diese Ausnahme im konkreten Fall greift, richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsgegenstand.

(3) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert belehrt.

17. Datenschutz

Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen von Annika van Beek, die auf der Website veröffentlicht werden.

18. Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Gerichtsstand ist gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Geschäftssitz von Annika van Beek.

(4) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Annika van Beek.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Zahlungsmethoden
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